Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 05.02.2004 - 1 Bf 66/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10041
OVG Hamburg, 05.02.2004 - 1 Bf 66/01 (https://dejure.org/2004,10041)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.02.2004 - 1 Bf 66/01 (https://dejure.org/2004,10041)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 1 Bf 66/01 (https://dejure.org/2004,10041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Handelskammerbeitrags; Doppelte Zahlungspflicht einer GmbH und Co. KG durch einen Handelskammerbeitrag; Fiktive Annahme zweier getrennter Gesellschaften bei einer Einheitsgesellschaft; Leistung für den Vorteil aus einer ...

  • Judicialis

    IHKG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IHKG § 2 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbH & Co. KG: IHK-Beitragspflicht der Komplementär-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1094
  • GewArch 2004, 258
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.02.2004 - 1 Bf 66/01
    Mit Schriftsatz vom 25. Juni 2003 hat die Klägerin schließlich geltend gemacht, das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 7. Dezember 2001 (1 BvR 1806/98 = GewArch. 2002 S. 111) ausgeführt, es sei nach dem Gebot der Erforderlichkeit zu beachten, dass die mit der Pflichtmitgliedschaft verknüpfte Beitragslast nur gerechtfertigt sei, wenn die Mitglieder der Kammer angemessen an der Kostenlast der Kammer beteiligt würden.
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.02.2004 - 1 Bf 66/01
    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 21.7.1998 - 1 C 32.97 = BVerwGE 107 S 169 ff., 176) entschieden hat, ist der von den Industrie- und Handelskammern erhobene Beitrag eine Gegenleistung für den Vorteil, den das Mitglied aus der Kammerzugehörigkeit zieht.
  • BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99

    Beitragsstaffel; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Grundbeitrag; Industrie-

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.02.2004 - 1 Bf 66/01
    Speziell für den - im vorliegenden Verfahren allein umstrittenen - Grundbeitrag gilt, dass er seine Rechtfertigung in dem allen Kammerzugehörigen zukommenden Vorteil findet, der in der Kammervertretung als solcher besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2000 - 1 C 15.99 = Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 29).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 6 B 60.04

    Industrie- und Handelskammer; Steuerberaterkammer; Pflichtzugehörigkeit;

    In den in den letzten Jahren veröffentlichten Entscheidungen der Instanzgerichte werden, soweit Veranlagungsjahre mitgeteilt sind, Veranlagungen für die Jahre 1999 (GewArch 2002, 479) und 2000 (GewArch 2004, 258) behandelt.
  • OVG Sachsen, 29.04.2009 - 5 B 321/07

    Komplementärgesellschaft; GmbH & Co. KG; Kammerbeitrag IHK; Ermäßigung

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 5.2.2004 (GewArch 2004, 258).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht